Allgemeine Geschäftsbedingungen Behind the Mask Travel GmbH

  1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Buchung bzw. Reiseanmeldung bieten Sie der Behind the Mask Travel GmbH (nachfolgend BTM genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen und gilt als feste Buchung seitens des Kunden. BTM unterrichtet den Reisenden vor Abschluss des Reisevertrages über die wesentlichen Merkmale der Reise gemäß Art. 250 §§ 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB. BTM stellt dem Reisenden ein Formblatt mit den wesentlichen Merkmalen der Reise zur Verfügung. Kommt der Vertrag zustande, werden die Angaben auf dem Formblatt Inhalt des Pauschalreisevertrages, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Dieser Verpflichtung kann der Anmelder im Zuge der Anmeldung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung widersprechen.

  1. Bezahlung

2.1 Mit Vertragsschluss (Annahme der Anmeldung durch BTM durch Auftragsbestätigung, Rechnung oder sonstiger aktiver Handlung, ein stillschweigender Vertragsschluss ist ausgeschlossen) sind 25 % des Reisepreises fällig. Bei Tauchsafaris, Gruppenreisen und individuell ausgearbeiteten Reiseprogrammen können abweichende Regelungen gelten. Abweichende Zahlungsbedingungen werden bei Angebotserstellung ausgehändigt. Zur Absicherung der Kundengelder hat BTM eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung bzw. Rechnung übersandt.

2.2 Der Restbetrag wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird. Sofern nicht anderes vereinbart ist di späteste Fälligkeit 8 Wochen vor Reiseantritt.

2.3 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung bzw. Rechnung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffern 5 und 6) werden sofort fällig.

2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist BTM nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes kann BTM Schadenersatz entsprechend den Ziffern 5.2 und 5.4 verlangen.

2.5 Kosten für Nebenleistungen wie Visa etc. sind, soweit nicht im Angebot ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.

  1. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Formblatt (1.1) und den Angaben in der Reisebestätigung. BTM behält sich vor, eventuelle Änderungen vor Vertragsabschluss zu erklären und den Reisenden darüber zu informieren.

3.2 Abweichende Leistungen in eigenen Prospekten oder Internetauftritten der Leistungsträger sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sind nur verbindlich, wenn sie im Formblatt und der Reisebestätigung bzw. Rechnung von BTM ausdrücklich bestätigt werden.

3.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Rail & Fly Tickets, Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, haftet BTM nicht als Reiseveranstalter. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.4 Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen vor Vertragsschluss zu informieren. BTM wird Ihnen deshalb mitteilen, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt.

  1. Leistungs- und Preisänderungen, Absage

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von BTM wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BTM verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und dem Kunden auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist.

4.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

4.3 BTM behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder anderer Energieträger, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend zu ändern.

4.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BTM den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent bietet BTM dem Kunden die Preiserhöhung an und verlangt, dass der Reisende das Angebot nach einer angemessenen Frist entweder annimmt oder ablehnt. Reagiert der Kunde auf das Angebot nicht, gilt es nach Ablauf der Frist als angenommen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kann er ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BTM in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Das vorgenannte gilt nicht für eine Änderung nach Reisebeginn.

4.5 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Beginn der Reise geändert werden und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. In diesem Fall erstattet BTM dem Kunden den entstandenen Mehrbetrag. BTM ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Zu viel gezahlte Beträge des Kunden nach Ziffer 4.4, die aus dem Angebot zur Vertragsänderung oder der Teilnahme an einer Ersatzreise, die nicht mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, entstehen, sind dem Kunden gem. §651m Abs. 2 S.1 BGB auszugleichen.

  1. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BTM. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, entfällt der Anspruch von BTM auf den Reisepreis. BTM kann eine angemessene Entschädigung (siehe 5.4) für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.

5.3 Eine Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von BTM zu vertretendem Fehlen der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendigen Visa nicht angetreten wird.

5.4 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet und gemäß Ziffer 5.2 wie folgt für jeden Reisegast pauschalisiert:

bei Flugpauschalreisen, Hotel- und Bausteinpaketen

  • Jederzeit nach Anzahlung der Reise 30 % des Reisepreises
  • ab 90 Tagen vor Reiseantritt                                        90 % des Reisepreises
  • ab 7 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

bei Tauchsafaris & Gruppenreisen:

  • bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • ab dem 90. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

5.5 Sofern in der Ausschreibung einer Reise (Reisevorschlag) oder in deren Bestätigung bzw. Rechnung auf besondere Stornobedingungen hingewiesen wird, haben diese vorrangig Gültigkeit. Außerdem können die Stornokosten an die der Behind the Mask Travel GmbH tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel bei nicht erstattbaren Flügen oder strengeren Hotelstornobedingungen) angepasst werden.

5.6 BTM kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Der Kunde muss sich in diesem Fall darauf berufen.

5.7 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Es wird bei Umbuchungen eine Bearbeitungspauschale von Euro 150 pro Person berechnet. Gegenüber Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes durch BTM. BTM wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, ist aber dazu nicht verpflichtet.

  1. Gewährleistung
  2. a) Abhilfe, §651k BGB

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. BTM kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. BTM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

  1. b) Minderung des Reisepreises, §651m BGB

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung von Reiseleistungen kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist dabei in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel dem Reiseveranstalter unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte verjähren gem. §651j S.1 BGB innerhalb von zwei Jahren, wie unter Ziffer 12.1 verschriftlicht.

  1. c) Kündigung des Reisevertrages, §651l BGB

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BTM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BTM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BTM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet BTM nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

  1. d) Schadensersatz, §651n BGB

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BTM nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

  1. Mitwirkungspflicht des Reisenden

8.1 Falls der Reisende seine von ihm selbst zu kontrollierenden Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen, ebenso bei Fehlern in denselben.

8.2 Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben und ein beiderseitiges schriftliches Protokoll zu verfassen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese Leistungsstörungen nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters unter unserer 24h Notfallnummer +49 176 55771225 oder marcel@behind-the-mask.com mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.

  1. Ausschluss von Ansprüchen

Gewährleistungsansprüche und Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651k – 651n BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BTM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BTM beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und BTM Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

10.1 BTM steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.2 BTM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BTM damit beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von BTM zu vertreten ist.

10.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BTM bedingt sind.

  1. Haftung von Behind the Mask Travel

11.1 BTM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

11.2 Die vertragliche Haftung von BTM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BTM herbeigeführt wird.

11.3 Für alle gegen BTM gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 BTM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung bzw. Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BTM sind.

11.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen BTM ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.6 Die Beförderung des Reisenden erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von BTM und des Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

11.7 Hat der Reisende gegen BTM einen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrags, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder nach europäischen Richtlinien oder Verordnungen erhalten hat.

  1. Versicherung

Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die dem Reisenden aufgrund einer fehlenden Versicherung entstehen. Für Taucher ist das Vorhandensein oder der Abschluss einer Versicherung die im Falle eines Tauchunfalls die anfallenden Kosten übernimmt (z.B. Dive Assure) verpflichtend. Auf Wunsch kann BTM eine solche Versicherungen vermitteln.

13.Gesundheit, Sport & Tauchprogramme

Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchprogrammen und sonstigen Aktivitäten bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während aller Aktivitäten und Tauchprogramme ist den Tauchlehrern, Guides und sonstigen Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen versichern mit Ihrer Anmeldung, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.

  1. Allgemeines

15.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15.2 Alle personenbezogenen Daten die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß DSGVO gegen jegliche missbräuchliche Verwendung geschützt.

15.3 Tritt die Behind the Mask Travel GmbH nur als Vermittler auf, so gelten zusätzlich zu unseren AGB die Reisebedingungen des vermittelten und auf der Rechnung namentlich genannten Veranstalters.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Behind the Mask Travel GmbH

Leopoldstr. 31 | D-80802 München

Tel: +49 (0) 176 5577 1225 | +49 (0) 176 31 30 98 31

www.behind-the-mask.com/travel

marcel@behind-the-mask.com

Geschäftsführer: Marcel Wilpernig

Amtsgericht München HRB 252541

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE32674590

  

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